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Satzung RSB
Satzung Rot Süß Boos e.V.
Inhalt dieser Seite:
S a t z u n g R o t S ü ß B o o s
§ 1 Name und Sitz des Vereins -Geschäftsjahr-
Der Verein führt den Namen FC Bayern Fanclub Rot Süß Boos und hat seinen Sitz in 87737 Boos. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Der Name wird so dann mit dem Zusatz „ eingetragener Verein“ (e.V.) versehen. Das Geschäftsjahr beginnt am 1.06 und endet am 31.05.des nächsten Jahres.
§ 2 Zweck des Vereins
1.Der Verein verfolgt mit seinen Zielen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des dritten Abschnittes der Abgabenordnung (steuerbegünstigte Zwecke). Der Verein ist selbstlos tätig.
2.Der Verein hat den Zweck, nach dem Grundsatz, Freiwilligkeit und sich unter Ausschluss von parteipolitischen, rassistischen und konfessionellen Gesichtspunkten, FC Bayern-Fans zu einer gemeinsamen Interessenvertretung zusammen zu fassen .Außerdem möchte der Fanclub die Interessen seiner Mitglieder gegenüber dem FC Bayern München e.V. vertreten und diesen bei seinen Veranstaltungen unterstützen.
3.Sollten dem Verein Gewinne zufließen, so dürfen diese nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
4.Betreuung und Beratung seiner Mitglieder
5.Durchführung von Veranstaltungen (Busfahrten, Stammtischabenden, Sommerfest, Weihnachtsfeier. usw.)
§ 3 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft
1.Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein an den Vorstand des Vereins zu richtender Mitgliedsantrag, in dem sich der Antragsteller zur Einhaltung der Satzungsbestimmungen verpflichtet. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme nach freiem Ermessen.
2.Das Eintrittsalter eines jeden Fanclubmitglieds muss mindestens 16 Jahre betragen Ausnahme ist, wenn ein Elternteil im Fanclub schon Mitglied ist.
3.Die Mitgliedschaft endet durch Tod, schriftliche Austrittserklärung und Ausschließung. Ein Mitglied kann zum Jahresende seinen Austritt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand erklären. Die Ausschließung ist zulässig, wenn das Mitglied schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
4.Ein Mitglied hat nach Beendigung der Mitgliedschaft keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1.Jedes Mitglied hat das Recht, an allen Versammlungen und Mitgliederversammlungen teilzunehmen und abzustimmen. Außerdem hat jedes Mitglied das Recht Vorschläge und Anträge zur Verbesserung des Fanclubauftretens einzureichen.
2 Jedes Mitglied hat die Pflicht, das Ansehen des Fanclubs und des FC Bayern München zu wahren, die Ziele des Vereins nach besten Kräften zu fördern und die Satzung zu achten.
3.Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen.
4.Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
5.Stimmberechtigt sind, sowohl gewählt werden können nur Mitglieder, die mindestens 16 Jahre alt sind.
§ 5 Mitgliedsbeitrag, andere Zahlungen
1.Der Verein erhebt einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich im Voraus abgebucht.
2.Wird ein Mitglied ausgeschlossen, oder scheidet aus anderem Grund aus, so verbleibt der im Voraus gezahlte Beitrag dem Verein.
3.Alle Beiträge bzw. andere Zahlungen z.B. Kosten für Fahrten, werden abgebucht.
§ 6 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind :
a) der Vorstand
b) die Mitgliederversammlung.
§ 7 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus:
a) 1. Vorsitzenden
b) 2. Vorsitzenden
c) Kassier
d) Schriftführer
e) Beisitzer
f) Beisitzer
1.Vertretungsberechtigt im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und im Innenverhältnis bei dessen Abwesenheit der 2.Vorstand.Sie sind einzelvertretungsberechtigt.
2.Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Ihm obliegt die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Ausführung der Vereinsbeschlüsse.
3.Die Vorstandmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Die Wiederwahl des Vorstandes ist möglich.
4.Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, kann der Nachfolger nur für die Dauer der restlichen Amtszeit des scheidenden Vorstandsmitgliedes gewählt werden.
5.Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Verein nur in der Weise begründen, dass die Haftung der Mitglieder auf das Vereinsvermögen beschränkt ist. Demzufolge soll in allen namens des Vereins abzuschließenden Verträgen oder sonstigen abzugebenden Verpflichtungserklärungen die Bestimmung aufgenommen werden, das die Vereinsmitglieder für die daraus entstehenden Verbindlichkeiten nur mit dem Vereinsvermögen haften.
§ 7a Kassenprüfer
1.In der ordentlichen Mitgliederversammlung werden für jeweils ein Jahr zwei Kassenprüfer gewählt. Sie dürfen nicht dem aktuellen Vorstand angehören.
Sie haben das Recht und die Pflicht, die Kassengeschäfte laufend zu überwachen, nach Beendigung eines Geschäftsjahres eine Kassenprüfung durchzuführen und hierüber auf der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung zu berichten.
§ 8 Mitgliederversammlung
1.Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich, nach der Beendigung eines Geschäftsjahres statt und beschließt über:
a) Wahl der Vorstandsmitglieder
b) Wahl der Kassenprüfer
c) Festsetzung von Mitgliedsbeiträgen
d) Satzungsänderung
f) Auflösung des Vereins
2.Die Vorstandsmitglieder/Kassenprüfer sind in offener Wahl zu bestimmen. Alle übrigen Wahlen und Beschlussfassungen sind ebenfalls offen durchzuführen.
3.Der Vorstand kann auch jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Hierzu ist er verpflichtet, wenn mindestens 25% der Mitglieder dies verlangen. Wird dem Verlangen durch den Vorstand nicht entsprochen, so können diese Mitglieder selbst die Mitgliederversammlung einberufen.
4.Die Einberufung der Mitgliederversammlungen erfolgt durch Aushang im Mitteilungsblatt der Gemeinde Boos und auf der Internetseite (www.rotsuessboos.de).
5.Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmermehrheit der Erschienenen, es sei denn, Gesetz oder Satzung schreiben eine andere Stimmenmehrheit vor. Eine Vertretung in der Stimmenabgabe ist unzulässig.
6.Bei der Wahl der Vorstandsmitglieder ist bei Stimmengleichheit ein zweiter Wahlvorgang erforderlich. Ergibt der zweite Wahlvorgang nochmals Stimmengleichheit, so entscheidet das Los.
7.Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter zu unterschreiben ist.
§ 9 Vermögen
1.Alle Beiträge, Einnahmen und Mittel des Vereins werden ausschließlich zur Erreichung des Vereinszwecks verwendet.
§ 10 Vereinsauflösung
1.Die Auflösung des Vereins bedarf des Beschlusses der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der stimmberechtigt, erschienen Mitglieder.
2.Die Auseinandersetzung nach der Auflösung des Vereins soll unter entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches für die Liquidation eines rechtsfähigen Vereins erfolgen.
3.Bei Auflösung, Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks,
fällt das Vermögen des Vereins, auf den FC Bayern München e.V. zu, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
1.2 Protokoll Gründungsversammlung Rot Süß Boos
Anwesende wahlberechtigte Personen (Angaben vom 18.07.2003):
Versammlungsleiter:
Versammlungsleiter: Durch Zuruf wurde Horst Bürzle von den anwesenden Mitgliedern zum Versammlungsleiter ausgewählt.
Bestimmung der Tagesordnung:
Die Tagesordnungspunkte wurden von unserem Vorstand wie folgt festgelegt.
Pkt 1: Vorstellung der neuen Vereinssatzung
Pkt 2: Aussprache über die neue Vereinssatzung
Pkt 3: Wahl der Vorstandschaft und 2 Kassenprüfer
Beschluss den eingetragenen Verein zu gründen:
Es wurde von allen Mitgliedern einstimmig beschlossen das der eingetragene Verein „FC Bayern Fanclub Rot-Süß Boos e.V.“ gegründet werden soll. Die neue Satzung wurde zum Bestandteil des Protokolls erklärt (die Satzung wurde als extra Ausführung an das Protokoll angefügt).
Die neue Satzung wurde von Mitgliedern unterzeichnet. Alle anwesenden Mitglieder erklärten sich dazu bereit als Gründungsmitglied dem neuen Verein anzugehören.
Wahl:
Wahl des 1. Vorstandes
Vorgeschlagen wurden im Sinne des § 26 BGB 1 Person. Bürzle Horst Dieter (geboren am 21.07.1968, Adresse: Meisterweg 24, 87737 Boos). Bürzle Horst Dieter wurde nach Zählung der Stimmen einstimmig zum 1. Vorstand gewählt. Er hat die Wahl angenommen.
Wahl des 2. Vorsitzenden
Vorgeschlagen wurden im Sinne des § 26 BGB 1 Person. Gilke Frank (geboren am 18.10.1975, Adresse: Saumweg 32, 89296 Osterberg). Gilke Frank wurde nach Zählung der Stimmen einstimmig zum 2. Vorstand gewählt. Er hat die Wahl angenommen.
Wahl des Schriftführers
Vorgeschlagen wurden im Sinne des § 26 BGB 1 Person. Tomaschewski Frank (geboren am 14.03.1977, Adresse: Hauptstraße 12, 88319 Aitrach). Tomaschewski Frank wurde nach Zählung der Stimmen einstimmig zum Schriftführer gewählt. Er hat die Wahl angenommen.
Wahl des Kassierers
Vorgeschlagen wurden im Sinne des § 26 BGB 1 Person. Fackler Marion (geboren am 19.03.1981, Adresse: Saumweg 32, 89296 Osterberg). Fackler Marion wurde nach Zählung der Stimmen einstimmig zum Kassierer gewählt. Sie hat die Wahl angenommen.
Wahl der 2 Kassenprüfer:
Vorgeschlagen wurden im Sinne des § 26 BGB 2 Personen, Hefele Franz (geboren am 07.02.1962, Adresse: Badhausstraße 4, 87737 Boos). Häuser Christian (geboren am 06.01.1975, Adresse: Fuggerstraße 4, 87737 Boos).
Hefele Franz wurde nach Zählung der Stimmen durch den Versammlungsleiter einstimmig zum 1. Kassenprüfer ernannt. Häuser Christian wurde nach Zählung der Stimmen durch den Versammlungsleiter einstimmig zum 2. Kassenprüfer ernannt. Beide haben die Wahl angenommen.
Wahl der 2 Beisitzer:
Vorgeschlagen wurden im Sinne des § 26 BGB 5 Personen,
Steidele Erich (geb. 05.01.1968, Adresse: Memminger Straße 40, 87737 Boos)
Kartheininger Markus (geb. 26.07.1972, Adresse: Memminger Straße 12, 87737 Boos)
Schindler Peter (geb. 02.11.1963, Adresse: Sebastian Kneipp Straße 9, 87737 Boos)
Lepschy Helmut (geb. 21.04.1962, Adresse: Am Friedenskreuz 7, 87737 Boos)
Boxler Thomas (geb. 30.01.1985, Adresse: Babenhausener Straße 28, 87737 Boos)
Nach Zählung der Stimmen durch den Versammlungsleiter ergab sich folgendes Ergebnis:
Steidele Erich 18 Stimmen
Kartheininger Markus 20 Stimmen
Schindler Peter 5 Stimmen
Lepschy Helmut 1 Stimmen
Boxler Thomas 6 Stimmen
Somit wurde Kartheininger Markus als 1. Beisitzer, und Steidele Erich als 2. Beisitzer gewählt. Beide haben die Wahl angenommen.
Somit besteht die Vorstandschaft aus:
1. Vorstand: Bürzle Horst Dieter, Meisterweg 24, 87737 Boos, geb. am 21.07.1968
2. Vorstand: Gilke Frank, Saumweg 32, 89296 Osterberg, geb. am 18.10.1975
Schriftführer: Tomaschewski Frank, Hauptstraße 12, 88319 Aitrach, geb. am 14.03.1977
Kassierer: Fackler Marion, Saumweg 32, 89296 Osterberg, geb. am 19.03.1981
Beisitzer:Kartheininger Markus, Memminger Straße 12, 87737 Boos, geb.am 26.07.1972
Beisitzer:Steidele Erich, Memminger Straße 40, 87737 Boos, geb. am 05.01.1968
Sowie als Kassenprüfer wurde gewählt:
1. Kassenprüfer: Hefele Franz, Badhausstraße 4, 87737 Boos, geb. am 07.02.1962
2. Kassenprüfer: Häuser Christian, Fuggerstraße 4, 87737 Boos, geb. am 06.01.1975
1.3 Interne Richtlinien
- Der Fanclub hat den Namen Rot Süß Boos
- Der Fanclub hat seinen Sitz in Boos
- Der Fanclub setzt sich zum Ziel, nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit und unter Ausschluß von parteipolitischen, rassistischen und konfessionellen Gesichtspunkten, FC Bayern - Fans zu einer gemeinsamen Interessenvertretung zusammenzufassen. Außerdem möchte der Fanclub die Interessen seiner Mitglieder gegenüber dem FC Bayern München e.V. vertreten
- Der Fanclub erfüllt folgende Aufgaben...
- Mitglied im Fanclub kann grundsätzlich jeder mündige Bürger werden.
- Die Mitglieder nehmen am Fanclubleben teil. Jedes Mitglied
- Die Mitglieder sind verpflichtet...
- Jedes Mitglied muss FCB Fan sein!
- Jedes Mitglied hat die Pflicht den Fanclub nach außen würdig zu vertreten!
- Bei Fahrten zu einem Fußballspiel (oder sonstigen Fahrten, Aktivitäten, usw.) muss ein Mitglied unter 16 Jahren eine erziehungsberechtigte Person vorweisen können! Diese Person ist dann dazu verpflichtet auf das U 16 Mitglied aufzupassen!
- Mitgliedsbeiträge: 0-9 Jahre 0 € im Jahr
10-15 Jahre 5 € im Jahr
16- Jahre 15 € Im Jahr
- Vorstandswahlen finden jährlich statt!
- Es findet jährlich ein Sommerfest und eine Weihnachtsfeier statt!
- Jedes Mitglied kann bei grobem Fehlverhalten vom Fanclub ausgeschlossen werden!
- Die Entscheidung liegt beim Vorstand und seinen Beisitzern!
- Die Mitgliedsnummern 60-69 werden aus den bekannten Gründen nicht vergeben!
- Unser Stammtischabend findet immer im letzten Donnerstag im Monat statt!
- Wer am Stammtischtreff keinen Gegenstand des FCB an- oder bei sich trägt ist dazu verpflichtet einen Humpen Rot – Süß auszugeben oder zahlt eine Spende in die Fanclubkasse!
- Wer in einem Fußballspiel unter einem Spiel schläft, hat ebenfalls einen Humpen Rot – Süß auszugeben oder zahlt eine Spende in die Fanclubkasse!
- Geklaute FC Bayern Bierdeckel gelten beim nächsten Stammtisch nicht als ein offizieller Gegenstand des FC Bayern München.
ES MUß DANN TROTZDEM EIN HUMPEN BEZAHLT WERDEN!!!
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